AGB | Sauna, Hot Tub & Whirlpool Vermietung

Miet- und Nutzungsvertrag

Zwischen dem Vermieter „Schwitzen auf Rädern“ und nachfolgend genannten Mietern wird folgender Miet-/Nutzungsvertrag geschlossen. Unseren Mietvertrag finden Sie angehängt am Ende der Seite als PDF.

Mietgegenstand
Mobile Fasssauna“ mit Holzofen Harvia M3 inkl. Schornstein, welcher Platz für bis zu 6 Personen bietet. Die mobilen Fasssaunen stehen auf jeweils einem Anhänger. Zum Mietgegenstand gehören außerdem: Saunakübel & Kelle, Saunabeleuchtung, Hygrometer, Sanduhr, Schürhaken und 3 Aufgussdüfte

Bezahlung

  • ​Vorkasse per Überweisung
  • Bezahlung vor Ort bei Lieferung oder selbst Abholung

Preise
​Alle angegebenen Preisen enthalten die gesetzliche MwSt. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse im Zuge einer Überweisung bei erfolgreicher Anfrage und Terminbestätigung. Bei kurzfristiger Anmietung erfolgt die Vorkasse bei Anlieferung.

Mietbedingungen
§ 1. Der Mieter verpflichtet sich, die „mobile Fasssauna“ / den „mobilen Hot Tub“ ordnungs- und sinngemäß zu verwenden. Es erfolgt die Übergabe einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Fasssauna /eines ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Hot Tub. Die Sauna / Der Hot Tub wird vor und nach der Benutzung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft

§ 2. Die Übergabe der „mobilen Fasssauna“ / des „mobilen Hot Tub“ an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

§ 3. In der „mobilen Fasssauna“ / dem „mobilen Hot Tub“ besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.

§ 4. Die mobile Fasssauna / der mobile Hot Tub auf dem Anhänger darf nur auf erlaubten Plätzen abgestellt werden. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Falls durch unerlaubtes abstellen, Abschleppgebühren oder Bußgeld anfallen sollten, hat diese der Mieter im vollen Umfang zu tragen. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

§ 5. Die Benutzung der „mobilen Fasssauna“ / des „mobilen Hot Tub“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters.

§ 5.1. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.

§ 5.2. Maximal dürfen sich 8 Personen in dem Hot Tub aufhalten.

§ 6. Der Saunaofen / der Hot Tub Ofen darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.

§ 7. Die Sauna-Aufgüsse, die vom Vermieter beigelegt werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis verwendetet werden.

§ 8. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

§ 9. Bei Selbstabholung der „mobilen Fasssauna“ / des „mobilen Hot Tub“ verpflichtet sich einzig und allein der Mieter für einen ordnungsgemäßen Hin- und Rücktransport der Fasssauna / des Hot Tub. Insbesondere muss die Straßenverkehrsordnung vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich und ausschließlich der Mieter.

Es sind nachfolgenden Dokumente vorzulegen:
Personalausweis
Führerschein
KFZ-Zulassung

§ 10. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.

§ 11. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna oder dem Hot Tub vom Mieter, weg vom angegebene Mietort an einen anderen Ort, ist mit dem Vermieter im Vorfeld abzusprechen.

§ 12. Die „mobile Fasssauna“ bzw. der „mobile Hot Tub“ muss in einem allgemein sauberen Zustand zurückgegeben werden. Die professionelle Endreinigung inkl. Desinfektion wird Vor- und Nachvermietung vom Vermieter übernommen. Bei groben Verschmutzungen welche durch die Nutzung im Mietzeitraum verursacht worden sind (wie z.B. Weinflecken, Kerzenwachs etc.) wird der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 13. Sollte eine Absage nach Rechnungsstellung erfolgen, verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR. Sollte eine Absage in weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, verlangen wir die hälfte des Rechnungsbetrages als Entschädigung und Bearbeitungsgebühr.

Mit einer Unterschrift auf dem Miet- und Nutzungsvertrag bestätigen Sie, dass Sie die Mietbedingungen und AGBs (auf www.mobile-party-sauna-mieten.de) der Firma „Schwitzen auf Rädern“ gelesen, verstanden und anerkannt haben.