AGB | Sauna, Hot Tub & Whirlpool Vermietung

Miet- und Nutzungsvertrag

Zwischen dem Vermieter „Schwitzen auf Rädern“ und nachfolgend genannten Mietern wird ein Miet- und Nutzungsvertrag geschlossen, diesen erhalten Sie nach der Buchungsanfrage. Der Vertrag tritt nur nach Rechnungsstellung in Kraft und eine Buchungsanfrage ist nicht bindend.

Mietgegenstand

Mobile Fasssauna“ mit Holzofen Harvia M3 inkl. Schornstein, welcher Platz für bis zu 6 Personen bietet. Die mobilen Fasssaunen stehen auf jeweils einem Anhänger. Zum Mietgegenstand gehören außerdem: Saunakübel & Kelle, Hygrometer, Sanduhr, Schürhaken, und 1 – 2 Kopflehnen

und / oder

„Hottube“ mit Holzofen inkl. Schornstein, welcher Platz für bis zu 8 Personen bietet. Der mobile Hottube steht auf einem Anhänger. Zum Mietgegenstand gehören außerdem: Kurbel (Anhänger), Schürhaken. ​

Bezahlung

  • ​Vorkasse per Überweisung

Preise

Alle angegebenen Preisen enthalten die gesetzliche MwSt. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse im Zuge einer Überweisung bei erfolgreicher Anfrage und Terminbestätigung. Bei kurzfristiger Anmietung erfolgt die Vorkasse als Barzahlung bei Anlieferung.

Mietbedingungen

§ 1. Der Mieter verpflichtet sich, die „mobile Fasssauna“ oder den „mobilen Hottube“ ordnungs- und sinngemäß zu verwenden. Es erfolgt die Übergabe einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Fasssauna bzw. eines ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Hottube. Die Sauna/Der Hottube wird vor und nach der Benutzung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft

§ 2. Die Übergabe der „mobilen Fasssauna“ oder des „mobilen Hottubes“ an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüsse etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

§ 3. In der „mobilen Fasssauna“ besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten.

§ 4. Die „mobile Fasssauna“/Der „mobile Hottube“ auf dem Anhänger darf nur auf erlaubten Plätzen abgestellt werden. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Falls durch unerlaubtes Abstellen, Abschleppgebühren oder Bußgeld anfallen sollten, hat diese der Mieter im vollen Umfang zu tragen. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

§ 5. Die Benutzung der „mobilen Fasssauna“ und des „mobilen Hottubes“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten und maximal 8 Personen im Hottube. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden.

§ 6. Die „mobile Fasssauna“/Der „mobile Hottube“ darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.

§ 7. Die Saunaaufgüsse, die vom Vermieter vertrieben werden, dürfen nur nach dem vorgesehenen Mischverhältnis des Herstellers verwendetet werden. Es handelt sich hierbei um Handelsübliche Saunaaufgüsse. Wir übernehmen keine Haftung für Gesundheitsrisiken, welche durch nicht sachgemäße Handhabung der Saunaaufgüsse entstehen. Alle Produkte weisen Ihre Inhaltsstoffe gesetzgemäß aus und wir übernehmen keine Haftung für allergische Reaktion.

§ 8. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

§ 9. Bei Selbstabholung der „mobilen Fasssauna“/ des „mobilen Hottubes“ verpflichtet sich einzig und allein der Mieter für einen ordnungsgemäßen Hin- und Rücktransport. Insbesondere muss die Straßenverkehrsordnung vom Mieter eingehalten werden. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 80 km/h und die Fahrweiße muss an die Witterungsverhältnisse angepasst werden. Für Transportschäden (egal, ob Personen- oder Sachschäden) haftet vollumfänglich und ausschließlich der Mieter.

§ 10. Die „mobile Fasssauna“ darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.

§ 11. Ein eigenhändiger Weitertransport der „mobilen Fasssauna“ oder des „mobilen Hottubes“ vom Mieter, weg vom angegebenen Mietort an einen anderen Ort, ist mit dem Vermieter im Vorfeld abzusprechen.

§ 12. Die „mobile Fasssauna“/Der „mobile Hottube“ muss in einem allgemein sauberen Zustand zurückgegeben werden. Bei groben Verschmutzungen, welche durch die Nutzung im Mietzeitraum verursacht worden ist und welche nicht Bestandteil der Endreinigung und Desinfektion sind (wie z.B. Weinflecken, Kerzenwachs etc.), wird der Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 13. Sollte eine Absage nach Rechnungsstellung erfolgen, verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. 50 EUR bis zu 20% des Rechnungsbetrages. Sollte eine Absage in weniger als 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin erfolgen, verlangen wir die Hälfte des Rechnungsbetrages als Entschädigung und Bearbeitungsgebühr. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, verlangen wir den gesamten Rechnungsbetrag als Entschädigung und Bearbeitungsgebühr.